Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistung der fotografischen -Arbeit

Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt voll und ganz bei dem Fotografen, natürliche geht man auf Ihre Kundenwünsche ein. Alle Bilder werden aussortiert, bearbeitet (Belichtung, Farbe) und einige der besten Bilder in schwarz-weiss, schwarz-weiss mit Farbe oder spezielle Bearbeitung analog den Bildern auf meiner Webseite. Beachten Sie bitte, dass meine Art der Fotografie zurückhalten ist und ich nicht in das Geschehen eingreife. Gesichtsretuschen gegen Aufpreis. Körperveränderungen biete ich nicht an.
Die Fotokameras, Beleuchtungskörper und sonstige Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von dem Fotografen bereit gestellt.

Vorbereitung, Pünklichkeit

Der Kunde ist verantwortlich , dass die nötigen Vorbereitungen für die Shootings wie besprochen umgesetzt werden. Weiterhin bitte ich Sie pünktlich zu erscheinen. Fehlen Accessoires oder Kleidung und hält der Kunde sich nicht an die Vorbereitung, oder Sie kommen viel zu spät, kann der Fotograf für ein event. schlechter ausfallendes Ergebnis nicht haftbar gemacht werden. Falls zusätzliche Retuschearbeiten anfallen nur gegen Aufpreis.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung oder Akonto-Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung und Reservierung des Termines bezahlt sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf diesen Auftrag und der Termin wird freigegeben. Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Wird der Auftrag aus anderen Gründen nicht durchgeführt gilt folgendes: Absage bis zu einem Monat davor wird der volle Betrag zurückerstattet. Absagen danach wird der volle abgemachte Betrag nicht mehr zurückerstattet.

Haftung des Fotografen

Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der abgemachten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen.

Mängelrügen sind innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden (Nutzungsrecht)

Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Kunden. D.h. er darf diese weder kopieren, noch Dritten zur Nutzung überlassen oder das Bild verändern. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer schriftlichen Form.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Vereinzelte Fotos dürfen vom Fotografen als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung verwendet werden.

Weitere Fragen beantworte ich sehr gerne persönlich. Nehmen Sie doch bitte mit mir Kontakt auf, oder rufen Sie mich unverbindlich an: +41 (76) 3223516.

Irene Schmid, Elsau